Steuerliche Begünstigungen
Der Ankauf von Dienstleistungsschecks ist steuerlich vorteilhaft:
- Die Beträge, die Sie für Dienstleistungsschecks ausgegeben haben, geben Recht auf eine Steuerermäßigung.
- Der steuerlich absetzbare Betrag darf nicht höher sein als 2.560 €/Jahr (Steuerjahr 2013, Einkommen 2012).
- Ihre Steuerermäßigung wird zu einem Steuersatz von 30% berechnet.
- Somit können Sie eine Steuerermäßigung bis zu 768 € für das Steuerjahr 2013, Einkommen 2012, erhalten!
Dies bedeutet, dass ein Scheck Sie eigentlich nur 5,25 EUR kostet.
Jedes Jahr schickt Sodexo Ihnen am 1. April eine Steuerbescheinigung die Ihrer Steuererklärung beizulegen ist.

Seit dem Steuerjahr 2009 (Einkünfte 2008) können die Nutzer mit niedrigem Einkommen auch in den Genuss dieses Vorteils kommen, und zwar durch einen "rückzahlbaren Steuerkredit". Der Antrag auf Rückzahlung wird vorgenommen durch Einreichung der Steuererklärung unter Beifügung der Steuerbescheinigung. Wenn Sie kein Steuerblatt erhalten, bitten Sie aus eigener Initiative Ihr lokales Steueramt um Ausstellung dieses Blatts.
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Kontaktcenter des FÖD Finanzen unter der Nummer 0257/257 57 (normaler Tarif).