Bestellung
Eine neue Höchstbestellmenge für Dienstleistungsschecks ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
Diese Höchstbestellmenge beläuft sich auf 1.000 Dienstleitungsschecks pro Haushalt und pro Kalenderjahr.
Unter Haushalt versteht man "alle Personen, die laut Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung des Bevölkerungsregisters unter der gleichen Adresse eingetragen sind".
Für Nutzer mit Behinderung oder mit einem behinderten Kind zu Lasten sowie für gewisse alleinerziehende Nutzer mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten, ist diese Höchstbestellmenge von 1.000 Dienstleistungsschecks pro Haushalt nicht anwendbar. Diese Nutzer werden nach wie vor 2.000 Dienstleistungsschecks pro Kalenderjahr bestellen dürfen.
Im Allgemeinen ist die Höchstbestellmenge an Dienstleitungsschecks während eines Kalenderjahres auf 500 Stück beschränkt.
Für einige Personenkategorien kann diese jährliche Höchstbestellmenge jedoch auf 2.000 Dienstleistungsschecks erhöht werden. Diese Abweichung betrifft Einelternfamilien, behinderte Personen (und Eltern von minderjährigen Kindern) sowie ältere Personen, die eine Altershilfezulage erhalten.
Hier klicken, um zu erfahren, was zu tun ist, um mehr als 500 Dienstleistungsschecks pro Jahr zu erhalten.
Einelternfamilien :
Um auf diese Abweichung zurückgreifen und jährlich bis zu 2.000 Dienstleistungsschecks bestellen zu können, füllen Sie bitte das beiliegende Formular aus! Ein Exemplar ist zusammen mit den entsprechenden Belegen an das LfA zu senden. Ein weiteres Exemplar (Original) ist ohne Belege an Sodexo zu richten.
|
ONEM Direction Réglementation Crédit-temps et Service de proximité Boulevard de l’Empereur, 7 1000 Brüssel |
Sodexo Dienstleistungsscheckzelle Rue Charles Lemaire, 1 1160 Brüssel |