FAQ

  1. Darf ich im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems arbeiten? Welche Vorteile bietet es mir?
  2. Welche Arbeiten und Dienstleistungen darf ich erbringen?
  3. Was tun bei gestohlenen/verlorenen Papier-Dienstleistungsschecks?

1. Darf ich im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems arbeiten? Welche Vorteile bietet es mir?

Jeder darf im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems arbeiten, selbst wenn er vorher nicht offiziell angemeldete Arbeiten ausführte. Weitere Angaben finden Sie auf der Webseite des LFA.

Durch die Regularisierung Ihrer Rechtsstellung kommen Sie in den Genuss der gleichen Begünstigungen wie jeder andere Lohnempfänger.

Ausländische Arbeitnehmer müssen Sie über eine ordnungsgemäße Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügen, um im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems arbeiten zu können.

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2. Welche Arbeiten und Dienstleistungen darf ich erbringen?

Die dürfen Arbeiten und Dienstleistungen erbringen, die sich prinzipiell auf den alltäglichen Bedarf beziehen, sei es in oder außerhalb der Wohnung des Benutzers.

  • Haushaltshilfen: Raumpflege, Fensterputzen, Waschen, Bügeln, Zubereitung von Mahlzeiten und Flickarbeiten an Bügelwäsche. Es muss sich immer um Haushaltsarbeiten handeln.
  • Außerhalb der Wohnung sind folgende Arbeiten/Dienstleistungen erlaubt: Einkäufe, Bügeln in einem Raum des Unternehmens (ebenfalls Flickarbeiten an Bügelwäsche), Begleitung einer Privatperson, die bestimmte Bedingungen erfüllt oder Begleitung eines minderjährigen Kindes mit anerkannter Behinderung einer Privatperson.

Kurz, alle Arbeiten, die sich auf den täglichen Bedarf des Benutzers beziehen.
Ausgeschlossen sind: Reparatur eines Waschbeckens, Lieferung von warmen Mahlzeiten oder Möbel, Anstreicharbeiten, Tapezieren, Gartenarbeit, usw.

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3. Was tun bei gestohlenen/verlorenen Papier-Dienstleistungsschecks?

Laden Sie dieses Dokument runter und senden Sie uns das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular!
Die Dienstleistungsschecks, die Sie als gestohlen oder verloren angeben, werden gesperrt. Sollten Sie zurückgefunden werden, müssen Sie uns daher sofort unter der Rufnummer  02 547 54 93 benachrichtigen. Wir werden Ihnen dann die zu befolgenden Schritte mitteilen.

Wurden diese Dienstleistungsschecks von keiner anderen Person benutzt und auch nicht von Sodexo rückerstattet, wird ihr Wert innerhalb von 5 Werktagen auf das Konto des anerkannten Unternehmens überwiesen.

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